Interviews
Vom roten Teppich zur Nahaufnahme: Wie Starporträts entstehen
21. July 2026 · Redaktion dailyfixo · 6 Min. Lesezeit

Ein gutes Porträt über eine bekannte Persönlichkeit beginnt nicht mit dem roten Teppich. Es entsteht aus sorgfältiger Recherche, einem klaren journalistischen Konzept und der Bereitschaft, Aussagen, Eindrücke und Fakten voneinander zu trennen. Gerade bei Personen, über die bereits viele Berichte erschienen sind, muss ein Porträt mehr leisten als eine Folge bekannter Episoden: Es soll ein nachvollziehbares Bild vermitteln, ohne die Privatsphäre unnötig zu verletzen.
Die Recherche beginnt lange vor dem Gespräch
Am Anfang steht eine präzise Frage. Soll das Porträt die Arbeitsweise einer Schauspielerin zeigen, die politische Verantwortung einer bekannten Person beleuchten oder die Entwicklung eines Musikers nachzeichnen? Eine solche Leitfrage hilft, relevante Informationen auszuwählen und verhindert, dass der Text lediglich eine chronologische Zusammenfassung wird.
Vor dem Interview wertet die Redaktion öffentlich zugängliche und verlässliche Quellen aus. Dazu gehören frühere eigene Berichte, offizielle Biografien, veröffentlichte Stellungnahmen, Archivmaterial sowie Dokumente, deren Herkunft nachvollziehbar ist. Aussagen aus sozialen Netzwerken können Hinweise liefern, gelten aber nicht automatisch als überprüfte Tatsachen. Auch eine hohe Reichweite oder die wiederholte Verbreitung einer Behauptung ersetzt keine Prüfung.
- Welche Informationen sind durch unabhängige Quellen belegt?
- Welche Aussagen stammen unmittelbar von der porträtierten Person?
- Welche Punkte sind strittig oder unklar?
- Welche privaten Angaben sind für das Verständnis des Themas tatsächlich erforderlich?
Ein Interview ist kein Verhör
Die Gesprächsführung verbindet Vorbereitung mit Offenheit. Ein Fragenkatalog gibt Orientierung, darf aber nicht dazu führen, dass Antworten nur noch als Bestätigung einer vorgefassten Geschichte dienen. Gute Fragen sind konkret, lassen Raum für Einordnung und machen deutlich, worauf sich eine Nachfrage bezieht.
Journalistinnen und Journalisten sollten zwischen Beobachtung, Aussage und Interpretation unterscheiden. Eine Person kann beispielsweise ihre eigene Motivation erklären; daraus folgt nicht automatisch, dass jede Wirkung dieser Motivation auf andere feststeht. Ebenso ist ein persönlicher Eindruck während des Gesprächs kein überprüfter Fakt. Diese Trennung wird im fertigen Text sprachlich sichtbar gemacht.
Transparenz bedeutet nicht, jede interne Notiz zu veröffentlichen. Sie bedeutet, für das Publikum nachvollziehbar zu machen, worauf eine Darstellung beruht und wo ihre Grenzen liegen.
Faktenprüfung nach dem Gespräch
Nach dem Interview beginnt ein besonders wichtiger Arbeitsschritt. Namen, Funktionen, Zeitangaben, Ortsangaben und berufliche Stationen werden erneut kontrolliert. Zahlen und Datumsangaben sollten nicht aus dem Gedächtnis übernommen werden. Bei Aussagen über Dritte ist zusätzlich zu prüfen, ob sie als persönliche Einschätzung gekennzeichnet sind oder ob sie den Eindruck einer objektiven Tatsache erwecken.
Wenn eine Information nur aus einer Quelle stammt, wird ihre Bedeutung entsprechend vorsichtig formuliert. Bei widersprüchlichen Angaben dokumentiert die Redaktion die Unsicherheit, statt eine scheinbar eindeutige Version zu erfinden. Auch Überschriften, Vorschautexte und Bildunterschriften müssen denselben Prüfstandards genügen wie der Haupttext.
Privatsphäre ist keine Nebensache
Bekanntheit hebt das Recht auf Privatsphäre nicht auf. Für jedes persönliche Detail stellt sich deshalb die Frage, ob es einen nachvollziehbaren Bezug zum öffentlichen Thema besitzt. Wohnorte, Kontaktdaten, Gesundheitsinformationen, Familienangelegenheiten und private Gewohnheiten gehören nicht in ein Porträt, nur weil sie Aufmerksamkeit erzeugen könnten.
Bei der Abwägung spielen unter anderem die öffentliche Relevanz, die Herkunft der Information, die Erwartung der betroffenen Person und die möglichen Folgen der Veröffentlichung eine Rolle. Der Schweizer Presserat beschreibt in seiner Erklärung der Pflichten und Rechte der Journalistinnen und Journalisten Grundsätze für eine verantwortungsvolle Berichterstattung. Für konkrete rechtliche Fragen ersetzt ein redaktioneller Grundsatz jedoch keine juristische Prüfung.
Besondere Vorsicht ist bei Minderjährigen, Personen aus dem privaten Umfeld und Menschen geboten, die nicht selbst im Mittelpunkt des öffentlichen Interesses stehen. Auch bei einem öffentlichen Ereignis darf nicht jedes Detail automatisch als frei verwendbar betrachtet werden.
Korrekturen gehören zur journalistischen Arbeit
Kein redaktioneller Prozess ist unfehlbar. Entscheidend ist, wie mit Fehlern umgegangen wird. Wird ein sachlicher Irrtum festgestellt, sollte die Redaktion die betreffende Stelle möglichst rasch berichtigen. Eine Korrektur darf nicht so versteckt werden, dass Leserinnen und Leser die ursprüngliche Fassung weiterhin für richtig halten.
- Der Fehler wird eindeutig identifiziert.
- Die korrigierte Information wird klar formuliert.
- Bei wesentlichen Änderungen wird die Korrektur redaktionell kenntlich gemacht.
- Die Ursache des Fehlers wird intern geprüft, damit sich der Vorgang nicht wiederholt.
Eine Korrektur ist kein Zeichen mangelnder Sorgfalt, sondern ein Teil verlässlicher Publizistik. Sie zeigt, dass Genauigkeit höher bewertet wird als der Versuch, eine frühere Fassung um jeden Preis zu verteidigen.
Vom Material zum fertigen Porträt
Beim Schreiben wird das gesammelte Material auf eine klare Dramaturgie reduziert. Ein konkreter Einstieg kann eine Arbeitsweise, eine überprüfte Aussage oder eine beobachtbare Situation aufgreifen. Danach folgt die Einordnung: Wer spricht, in welchem Zusammenhang fällt die Aussage und welche Fakten helfen dem Publikum, sie zu verstehen?
Direkte Zitate werden nicht aus ihrem Sinnzusammenhang gerissen. Kürzungen dürfen die Aussage nicht verfälschen. Paraphrasen müssen als solche erkennbar bleiben, und Bewertungen der Redaktion sollten nicht wie Aussagen der porträtierten Person klingen. Eine sorgfältige Schlussredaktion prüft anschließend Sprache, Logik, Quellenlage, Privatsphäre und mögliche missverständliche Formulierungen.
Was ein seriöses Porträt nicht verspricht
Ein Porträt kann einen Ausschnitt zeigen, aber keinen Menschen vollständig erklären. Es kann öffentlich belegte Informationen ordnen, unterschiedliche Perspektiven darstellen und Aussagen in ihren Zusammenhang setzen. Es kann jedoch weder Gedanken lesen noch aus wenigen Begegnungen eine endgültige Charakterdiagnose ableiten.
Die stärkste Form des Starporträts ist deshalb nicht die spektakulärste, sondern die nachvollziehbarste. Sie macht deutlich, was bekannt ist, was die Person selbst sagt, was andere Quellen belegen und wo offene Fragen bleiben. So entsteht Nähe ohne Anmaßung – und öffentlicher Journalismus, der die Würde der porträtierten Menschen ebenso ernst nimmt wie das Informationsinteresse des Publikums.